Langfristige Hilfe

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Im Falle der Bayerischen Multiple Sklerose Stiftung bedeutet dies die direkte finanzielle Unterstützung der Betroffenen, die finanzielle Unterstützung der Arbeit des Landesverbandes Bayern der DMSG und die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Finanzierung medizinischer und sozialwissenschaftlicher Forschung. Stiftungen unterscheiden sich von Spenden durch die Nutzung des Geldes. Spenden werden und müssen in vollem Umfang zeitnah genutzt und verbraucht werden. Eine Spende hilft also in akuten Situationen und kurzfristig am besten. Stiftungsgelder dagegen werden nicht ausgegeben, sondern durch sichere Anlagen dauerhaft erhalten. Nur die daraus resultierenden Zinserträge werden zu helfenden Zwecken genutzt. Mit jeder Zustiftung wächst das Stiftungsvermögen und führt zu höheren Zinserträgen, die für den Stiftungszweck zur Verfügung stehen. Die zur Verfügung gestellten Gelder sind für den Stifter steuerbegünstigt.
 
Menschen wie seinerzeit Doris Lang, die langfristig helfen möchten, unterstützen MS-Betroffene durch ihre Zustiftungen über ihren Tod hinaus. »Ich vertraue der Stiftung in finanziellen Dingen, weil ich sicher weiß, dass die Bayerischen Multiple Sklerose Stiftung Nachlässe denen zugutekommen lässt, die unsere uneingeschränkte Hilfe brauchen.« Viele der bisherigen Stifter sind und waren dankbar, ihrem Leben durch ihr Vermögen einen Sinn geben zu können und somit Spuren ihres sozialen Engagements zu hinterlassen.
Die Bayerische Multiple Sklerose Stiftung unterliegt als gemeinnützig anerkannte Stiftung dem »Bayerischen Stiftungsgesetz (BayStG)« z.Zt. in der Fassung vom 26. September 2008. Dabei ist die Verwaltung der Stiftung sowohl hinsichtlich der Vermögensverwaltung und des Einsatzes ihrer Mittel nach §7 streng geregelt. Die Einhaltung der Vorschriften unterliegt der Stiftungsaufsicht, deren Aufgaben in zehn Artikeln dieses Gesetzes genau festgelegt sind.
Damit können Stifter und Gönner, die die Arbeit der Bayerischen Multiple Sklerose Stiftung unterstützen, sicher sein, dass ihre Gelder nicht nur durch Personen des Vorstands der Stiftung sicher und verantwortungsvoll im Sinne der Stiftung verwaltet und eingesetzt werden, sondern auch durch die staatlichen Einrichtungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kontrolliert werden.


Wenn Sie mit Ihrer Zuwendung also dazu beitragen wollen, dass die Stiftung langfristig  ihre Aufgaben erfüllen kann, dann lassen Sie uns eine Zustiftung auf das Zustiftungskonto zukommen:
Konto für Zustiftungen:       
HypoVereinsbank München 
IBAN DE79 7002 0270 5800 2286 64
BIC HYVEDEMMXXX

Es ist aber auch möglich, dass mit Ihrer Zuwendung die von uns genannten Aufgaben – Direkte Hilfe an MS-Betroffene in Not, Unterstützung des Landesverbandes Bayern der DMSG, Pflegepreis oder Unterstützung der Forschung – in der vollen Höhe Ihrer Zuwendung unmittelbar  und zeitnah gefördert werden. Dann lassen Sie uns eine Spende auf das Spendenkonto, ggf auch mit Angabe des unmittelbaren Zwecks, zukommen:
Konto für Spenden:             
HypoVereinsbank München 
IBAN DE71 7002 0270 0667 5550 94  
BIC HYVEDEMMXXX